Der Aufsichtsrat stellt das besondere Aufsichtsorgan des Vereins dar. Er beruft, berät und kontrolliert den Vorstand. Die Aufsichtsratsmitglieder werden für Amtszeiten von drei Jahren durch die Mitgliederversammlung gewählt. Er besteht aus bis zu sieben ehrenamtlich tätigen Mitgliedern.

Zu den Mitgliedern des Aufsichtsrats gehören aktuell: